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Grundlagenvertrag

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Als der Grundlagenvertrag wird in dem allgemeinen Sprachgebrauch der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik genannt.

Grundlagenverträge existieren jedoch auch zwischen anderen Staaten, so zu dem Beispiel der Europäische Grundlagenvertrag oder der bilaterale Grundlagenvertrag zwischen Russische Förderation und Rumänien vom 4.07 2003.

Der "deutsche" Grundlagenvertrag von 1972 war Teil der Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt.

Nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin begannen beide deutsche Staaten mit Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag. Wie schon beim Transitabkommen wurden die Gespräche von den Staatssekretären Egon Bahr - für die Bundesrepublik - und Michael Kohl - für die DDR - geführt.

Der Vertrag wurde am 21.12 1972 in Ost-Berlin unterzeichnet.

Buch-Tipp: Die vergessene Generation. Die Kriegskinder brechen ihr Schweigen ein wichtiges, aufregendes Buch Einen großen Dank an Sabine Bode, die mir als 1960 geborener über mögliche aber nie äußerste Traumata unserer Elterngeneration auf sensible, kluge und gut recherchierte Art Erklärungen anbietet, von denen ich in dem Augenblick ca. spüren kann, dass sie tatsächlich auch in unserer Generation von enormer Bedeutung...

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